Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Schmallenberg

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Weitere Informationen zur Abfallbeseitigung (Abfuhr der Tonnen, Gelbe Säcke, Standorte der Glascontainer, Hinweise zur Abfallsortierung, Entsorgung von Grünschnitt usw.) erhalten Sie hier.Der jährliche Abfuhrkalender ist an der Info-Stelle im Rathaus Schmallenberg erhältlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Schmallenberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schmallenberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schmallenberg

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schmallenberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Schmallenberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schmallenberg

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Schmallenberg

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schmallenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schmallenberg

    Gelbe Tonne anfordern

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de