Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Medebach
Kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle gehören in die grünen Biotonnen. Nasse Küchenabfälle können in Zeitungspapier eingewickelt werden, um Gerüche, Maden und Verunreinigungen zu vermeiden.
In die Biotonne gehören:
- Strauch- und Rasenschnitt
- Blätter
- Obst- und Gemüsereste
- Eier- und Fruchtschalen
- Tee- und Kaffeesatz
- alle gekochten Speisereste
Nicht in die Biotonne gehören:
- Plastiktüten (auch nicht mit Kompostierungshinweis)
- Behandeltes Holz (Restmülltonne)
- Staubsaugerbeutel (Restmülltonne)
- Asche (Restmülltonne)
- Windeln (Restmülltonne)
- Batterien (Sammlung im Handel)
- Chemikalien und Pflanzenschutzmittel (Sonderabfallsammlung)
- Medikamente (Restmülltonne)
- Tierfäkalien (Restmülltonne)
Die Leerung der Biotonnen erfolgt 14-tägig. Die Termine finden Sie im Abfallkalender.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020