Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Ennepetal

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Ennepetal

    Leerung 14-täglich (siehe Abfallkalender)Das gehört in die braune Tonne:Obstschalen, Schalen von SüdfrüchtenGemüseresteKnochen, Fleischreste, FischgrätenKaffeesatz mit FiltertüteEierschalen, NussschalenEssensreste, Brotresteverdorbene LebensmittelSchnittblumen, Topfpflanzen, BlumenerdeHaare, FedernRasenschnitt, LaubBaum- und StrauchschnittKleintiermist (möglichst in Zeitungspapier)Sägemehl aus unbehandelten HölzernHolzwolle (unbehandelt)Knüllpapier, Küchen- u. ButterbrotpapierDas gehört nicht in die Biotonne:RestabfallVerpackungenGlasKunststoffBei gelegentlichem Mehraufkommen von Bioabfällen wie z.B. Strauch- und Rasenschnitt, Fallobst o.ä. können diese bei der AHE-Umladeanlage Gevelsberg, Hundeicker Str. 24-26, Telefon 02335/845770 gegen Gebühr abgegeben werden.Falsch befüllte Biotonnen werden von der Müllabfuhr ungeleert stehengelassen !Die aktuellen Abfallbeseitigungsgebühren finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Voerder Straße 39

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02333 - 979 252

    Fax: 02333 - 979 263

    E-Mail: buergerbuero@ennepetal.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstr. 21

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ennepetal

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Ennepetal

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ennepetal

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ennepetal

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ennepetal

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Ennepetal

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ennepetal

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Ennepetal

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ennepetal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ennepetal

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de