Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Der Abfallkalender der Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) informiert Sie über Sammel- und Abfuhrtermine eines Jahres. Sie erhalten wertvolle Informationen im Umgang mit Abfällen und Ihnen werden die einzelnen Sammelsysteme wie z. B. die Restmülltonne, Biotonne oder der gelbe Sack vorgestellt. Hier finden Sie Antworten auf Fragen wie: - was gehört in welche Tonne, - wohin mit dem Sperrmüll, - wie funktioniert der Austausch eines Abfallgefäßes?
Weiter werden Sie über die Schadstoffsammlung, die Sperrmüllsammlung und den Recyclinghof informiert. Weitere Infornationen zur Abfallentsorgung finden sie auf der Homepage der Stadtwerke. Über die Online-Services können Sie auch Dienstleistungen der Stadtwerke online beantragen.
Sie erhalten den Abfuhrkalender im Rathaus I, Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen oder online hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 13 - 9000
Fax: +49(0)5731 13 - 9900
E-Mail: info@stadtwerke-badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020