Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Die Containerstation des städtischen Baubetriebshofes steht Ihnen an den in der Übersicht aufgeführten Tagen zur Verfügung.
Bitte führen Sie Ihren Personalausweis zur eindeutigen Kontrolle, ob Sie Oer-Erkenschwicker Bürger*in und somit an die städtische Müllabfuhr angeschlossen sind, mit.
Eine sinnvolle Verwertung kann nur bei Trennung der Abfallstoffe erfolgen. An der Containerstation / Wertstoffhof müssen diese separat abgelegt werden. Berücksichtigen Sie dies u.U. beim Beladen Ihres Fahrzeuges!
Folgende Fraktionen werden angenommen (teilweise kostenpflichtig und mengenmäßig begrenzt):
- Grünabfälle
- Sperrgut
- Restmüll
- Altholz
- Altglas
- Altpapier (Pappe, Papier, Kartonagen)
- (Alt-) Metalle
- Elektrogeräte (Trennung in mehrere Fraktionen)
- Verkaufsverpackungen (LVP) und stoffgleiche Nichtverpackungen (Wertstoffe)
- Altkleider
- CDs, DVDs
- Korken (aus Kork, nicht aus Kunststoff)
- Altbatterien und Akkus aus dem Haushalt (Fahrradakkus werden beim Händler abgegeben)
- Leuchtmittel (Neonröhren)
- Bauschutt (Kleinstmengen, nur mineralisch)
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Ansprechpartner*innen des Wertstoffhofes wenden.
Sollten Sie Abfälle in größeren Mengen verwerten wollen, sprechen Sie mit Ihrer Abfallberatung der Stadt Oer-Erkenschwick. Tel. 02368 / 691-514.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oer-Erkenschwick
individuell
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020