Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Im Stadtgebiet Hennef befinden sich vier Kleingartenanlagen, die von den hiesigen Kleingärtnervereinen bewirtschaftet werden. Diese verpachten Kleingärten an ihre Mitglieder. Ansprechpartner der bestehenden Vereine erhalten Sie beim Fachbereich Liegenschaften.
- Kleingartenanlage Hennef (Auf der Hochstadt/Gertrudenstraße)
- Kleingartenanlage Geistingen (Kolberger Straße)
- Kleingartenanlage Stoßdorf (Fährstraße)
- Kleingartenanlage Weldergoven (Birkenweg)
Weitere Informationen unter:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsverwaltung@hennef.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Formulare
Hinweise für Hennef (Sieg)
Voraussetzungen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Fristen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hennef (Sieg)
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Weitere Informationen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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