Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Morsbach

    Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt die getrennte Sammlung von Garten- und Parkabfällen sowie von Nahrungs- und Küchenabfällen ab dem 01.01.2015 verbindlich vor.

    Aus diesem Grund wurde in der Gemeinde Morsbach zum 01.01.2015 die Biotonne eingeführt.
    Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, auf dem eigenem Grundstück zu kompostieren.

    Voraussetzung zur Befreiung von der Biotonne ist die Abgabe des vom Eigentümer/der Eigentümerin ausgefüllten Antrages auf Befreiung von der Biomüllsammlung.

    Sofern die Eigenkompostierung nicht gewünscht oder möglich ist, müssen die Einwohner:innen der Gemeinde Morsbach ab dem 01.01.2015 die Biotonne nutzen.

    Die Biotonnen werden ganzjährig 14-tägig geleert.

    Die Grundstückseigentümer:innen können anhand des tatsächlichen Bedarfs zwischen folgenden Größen wählen:

    •  80 l
    • 120 l
    • 240 l

    Auslieferungen / Abholungen sind auch während des Jahres möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abfallbeseitigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-523

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Morsbach

    Formulare

    Hinweise für Morsbach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Morsbach

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Fristen

    Hinweise für Morsbach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Morsbach

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Morsbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Morsbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de