Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Morsbach
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt die getrennte Sammlung von Garten- und Parkabfällen sowie von Nahrungs- und Küchenabfällen ab dem 01.01.2015 verbindlich vor.
Aus diesem Grund wurde in der Gemeinde Morsbach zum 01.01.2015 die Biotonne eingeführt.
Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, auf dem eigenem Grundstück zu kompostieren.
Voraussetzung zur Befreiung von der Biotonne ist die Abgabe des vom Eigentümer/der Eigentümerin ausgefüllten Antrages auf Befreiung von der Biomüllsammlung.
Sofern die Eigenkompostierung nicht gewünscht oder möglich ist, müssen die Einwohner:innen der Gemeinde Morsbach ab dem 01.01.2015 die Biotonne nutzen.
Die Biotonnen werden ganzjährig 14-tägig geleert.
Die Grundstückseigentümer:innen können anhand des tatsächlichen Bedarfs zwischen folgenden Größen wählen:
- 80 l
- 120 l
- 240 l
Auslieferungen / Abholungen sind auch während des Jahres möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Morsbach
Formulare
Hinweise für Morsbach
Voraussetzungen
Hinweise für Morsbach
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Morsbach
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Morsbach
Weitere Informationen
Hinweise für Morsbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020