Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Nach der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beendigung der Deponierung von nicht vorbehandelten Abfällen wurde im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Heinsberg bereits am 01.Juni 2005 am Standort Gangelt-Hahnbusch eine Abfallumschlaganlage in Betrieb genommen.  

    Kommunale und gewerbliche Anlieferer entladen dort in einer Halle ihre Fahrzeuge. Die Abfälle werden anschließend nach einer Sichtkontrolle und der Aussortierung nicht für die Verbrennung geeigneter Bestandteile in größere Transporteinheiten umgeschlagen und zu den MVAs in Weisweiler und Asdonkshof transportiert.

    Für Kleinanlieferer steht am Standort der Umschlaganlage in Gangelt-Hahnbusch (Tel.: 02452 13-6645) ein separater Kleinanlieferplatz zur Verfügung, auf dem sowohl Abfälle zur Beseitigung als auch Abfälle zur Verwertung wie Grünabfälle, Bauschutt, Schrott, Altpapier, etc. entsorgt werden können. Daneben können seit dem 01.10.2010 auch besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) in haushaltsüblichen Kleinmengen abgegeben werden.
    Zusätzlich hält der Kreis Heinsberg einen weiteren Kleinanlieferplatz im Eingangsbereich der Deponie Wassenberg-Rothenbach (Tel.: 02452 13-6655) vor. Hierdurch wird auch weiterhin eine ortsnahe Entsorgungsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Heinsberg angeboten.

     

    Betreiber:
    EGN - Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
    Betriebsstätte Viersen
    Greefsallee 1-5
    41747 Viersen
    Tel.: 02162 / 376-0

    Öffnungszeiten:

    Umschlaganlage und Kleinanlieferplatz Gangelt-Hahnbusch

    Montag bis Freitag:  07:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:  08:00 bis 13:00 Uhr

    Kleinanlieferplatz Wassenberg-Rothenbach

    Montag:  10:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:  10:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:  08:00 bis 13:00 Uhr
    Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:  geschlossen

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de