Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Nach der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beendigung der Deponierung von nicht vorbehandelten Abfällen wurde im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Heinsberg bereits am 01.Juni 2005 am Standort Gangelt-Hahnbusch eine Abfallumschlaganlage in Betrieb genommen.
Kommunale und gewerbliche Anlieferer entladen dort in einer Halle ihre Fahrzeuge. Die Abfälle werden anschließend nach einer Sichtkontrolle und der Aussortierung nicht für die Verbrennung geeigneter Bestandteile in größere Transporteinheiten umgeschlagen und zu den MVAs in Weisweiler und Asdonkshof transportiert.
Für Kleinanlieferer steht am Standort der Umschlaganlage in Gangelt-Hahnbusch (Tel.: 02452 13-6645) ein separater Kleinanlieferplatz zur Verfügung, auf dem sowohl Abfälle zur Beseitigung als auch Abfälle zur Verwertung wie Grünabfälle, Bauschutt, Schrott, Altpapier, etc. entsorgt werden können. Daneben können seit dem 01.10.2010 auch besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) in haushaltsüblichen Kleinmengen abgegeben werden.
Zusätzlich hält der Kreis Heinsberg einen weiteren Kleinanlieferplatz im Eingangsbereich der Deponie Wassenberg-Rothenbach (Tel.: 02452 13-6655) vor. Hierdurch wird auch weiterhin eine ortsnahe Entsorgungsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Heinsberg angeboten.
Betreiber:
EGN - Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Betriebsstätte Viersen
Greefsallee 1-5
41747 Viersen
Tel.: 02162 / 376-0
Öffnungszeiten:
Umschlaganlage und Kleinanlieferplatz Gangelt-Hahnbusch
Montag bis Freitag: 07:00 bis 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Kleinanlieferplatz Wassenberg-Rothenbach
Montag: 10:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 10:00 bis 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: geschlossen
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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