Bioabfall Entsorgung

    Bioabfall Entsorgung (bonnorange AöR)

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Die Getrenntsammlung von Bioabfällen ist die Grundlage dafür, Ressourcen zu schonen und nachhaltig die Umwelt zu schützen. Das Aussortieren der kompostierbaren Abfälle vermindert die Hausabfallmenge, denn ihr Anteil beträgt 30 bis 40 Gewichtsprozent. Die Grüne Tonne (auch Biotonne genannt), für die in Bonn keine zusätzlichen Gebühren anfallen, ist für pflanzliche und tierische, unbehandelte und behandelte (Speise-) Reste aus der Küche und Abfälle in kleinen Mengen aus dem Garten (zum Beispiel verwelkte Blumen oder Unkraut). Zu beachten gilt:

    Mit Bioabfall gefüllte Säcke, Kartons und andere Behälter sowie Gartenabfälle aller Art, die bei der Abfuhr neben der Biotonne stehen, werden nicht mitgenommen.

    Es wird zwischen organischen Abfällen aus der Küche und Gartenabfällen unterschieden. Denn Gartenabfälle und Laub können über andere Entsorgungswege noch effizienter wiederverwertet werden (siehe Entsorgung von Gartenabfällen).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    bonnorange AöR

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 5552720

    E-Mail: kundenservice@bonnorange.de

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    Grundbesitzabgabenbescheid für die Tonnenbestellung und einen Antrag auf Gebührenermäßigung bei Eigenkompostierung.

    Formulare

    Hinweise für Bonn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bonn

    Grundstückseigentümer*innen und Hausverwaltungen können unter Angabe von Name, Straße, Hausnummer und Aktenzeichen (steht im Grundbesitzabgabenbescheid) Biotonnen bestellen. Als Mieter*innen wenden Sie sich bitte an Ihre*n Vermieter*in bzw. Ihre Hausverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bonn

    • Satzung der bonnorange AöR über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn (Abfallsatzung)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bonn

    Alle Abfälle müssen am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr morgens an die Straße zur Abholung bereitgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Gehwege ohne Beeinträchtigung nutzbar bleiben müssen. Der Deckel der Abfalltonne muss immer geschlossen sein. Überfüllte Gefäße werden nicht abgefahren.

    Fristen

    Hinweise für Bonn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bonn

    Die Bearbeitung Ihres Antrages und die Aufstellung oder der Austausch einer Tonne nimmt in der Regel 10 bis 14 Tage in Anspruch.

    Kosten

    Hinweise für Bonn

    In Bonn ist in der Entsorgungsgebühr für den Restabfall die 14-tägliche Bioabfallabfuhr enthalten. Als Eigentümer*in/Verwalter*in eines Wohngrundstückes können Sie von einem Gebührennachlass profitieren, wenn Sie einen Antrag auf Gebührenermäßigung bei Eigenkompostierung stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bonn

    Die bonnorange AöR unterstützt Gartenbesitzer*innen, die selbst kompostieren wollen, durch eigens geschulte Kompostberater*innen. Diese besuchen Gartenbesitzer*innen und informieren Sie über die Kompostierung. Zum Start wird ein Vorsortiergefäß sowie eine Kompostfibel ausgehändigt. Das Angebot ist ein kostenloser Service. Die Beratung kann beim Kundenservice angefordert werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bonn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de