Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Korschenbroich
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Die entsprechenden Termine für die Grünbündelabfuhr finden Sie im Jahreskalender im Bereich "Downloads".
Bei der Abfuhr der Grünbündel ist Folgendes zu beachten:
- bis höchstens 4 cbm
- Bündellänge maximal 1,50 m
- Bündel müssen handlich sein und von einer Person gehoben werden können
- Astdurchmesser maximal 15 cm
- zum Bündeln keinen Draht verwenden
- keine Wurzelstöcke, kein Laub und kein Rasenschnitt
Die Grünbündel sind gut sichtbar am Abfuhrtag bis spätestens 07:00 Uhr am Grundstücksrand bzw. Gehweg bereitzulegen, wobei eine Behinderung des Verkehrs unterbleiben muss. Weihnachtsbäume können unter Berücksichtigung der vorgenannten Maße ohne Wurzel und ohne jeglichen Behang (z. B. Lametta) bei der ersten Grünbündelabfuhr im Januar bereitgelegt werden.
Zum Schutz der Brutvögel sollte möglichst in der Zeit vom 1. März bis 30. September auf Rückschnittmaßnahmen an Hecken und Gehölzen verzichtet werden.
Daher findet die Bündelabfuhr in der
Hauptbrutzeit von März bis Juni nicht statt.
Eigenkompostierung
Durch die Kompostierung im eigenen Garten kann jeder etwas für Natur und Umweltschutz tun. Kompost ist ein wertvoller Ersatz für Torf und Kunstdünger.
Die Tipps des Umweltbundesamtes zum Thema Eigenkompostierung finden Sie hier:
Bitte nutzen Sie für Anfragen an den Städtischen Entsorgungsbetrieb via E-Mail hier folgende Adresse: abfall@korschenbroich.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Städtischer Entsorgungsbetrieb Korschenbroich
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02182 5702-320
Fax: 02182 5702-355
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korschenbroich
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Korschenbroich
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Korschenbroich
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Korschenbroich
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Korschenbroich
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Hinweise für Korschenbroich
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Korschenbroich
individuell
Kosten
Hinweise für Korschenbroich
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Korschenbroich
Weitere Informationen
Hinweise für Korschenbroich
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Korschenbroich