Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Die Abfallentsorgungsgebühren werden nach Volumen und der Anzahl der vorhandenen Abfallgefäße erhoben.

    Die Benutzungsgebühr beträgt 2,167 €/ l für den Restabfall und 0,433 €/ l Biomüll, mithin jährlich bei 14- tägiger Leerung.

    In den Monaten von Dezember bis Januar erfolgt die Leerung der Biotonne monatlich.     

    Für vorübergehend mehr anfallenden Rest- oder Biomüll, können die von der Stadt zugelassenen 70 l Abfallsäcke für 5,00 € im Bürgerbüro erworben werden.

    Für die Änderung von Restmüll- und Biomüll-Abfallgefäßen in einer anderen benötigten Größe ist eine Gebühr in Höhe von 21,00 € zu zahlen. Weitere Informationen zur Änderung einer Mülltonnengröße erhalten Sie unter Verwandte Dienstleistungen > Abfallentsorgung - Mülltonnen erhalten oder tauschen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Infrastruktur

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 8

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Infrastruktur

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    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 8

    41363 Jüchen

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    Technisch geändert am 02.07.2024

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    Deutsch

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    Amt für öffentliche Infrastruktur

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    Wilhelmstraße 8

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    Formulare

    Hinweise für Jüchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Jüchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Jüchen

    §§ 4, 6 KAG NRW in Verbindung mit der aktuellen Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren der Stadt Jüchen

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Fristen

    Hinweise für Jüchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Jüchen

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Jüchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Jüchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Jüchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de