Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Korrekte und ordnungsgemäße Abfallentsorgung schützt die Umwelt. Die Stadt Grevenbroich gibt Informationen zur Entsorgung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen, zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren, zur Anzeige von Abfallsammlungen, zur Verbringung von Abfällen und den entsprechenden Gebühren.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
In die braune Tonne gehören:
- Küchenabfälle wie Kartoffelschalen, Salatblätter, Gemüseputzreste, Eierschalen, Kaffeesatz, Teesatz, Fruchtschalen (bitte keine gekochten Küchenabfälle und keine Fleisch-und Speisereste)
- Gartenabfälle wie Fallobst, Nussschalen, Gemüse- und Salatpflanzen, verwelkte Blumen, Rasenschnitt, Laub, Heckenschnitt, Staudenschnitt, Unkraut, Topfpflanzen
- Sägespäne
- Federn
- Haare
Lose Grünabfälle (in Säcken, Kartons etc.) werden bei der Abfuhr der Biotonne nicht mitgenommen.
Nutzen Sie bitte die zusätzlichen kostenlosen Grünbündelabfuhren (6 Termine im Jahr, maximal 3 m³ pro Abfuhr). Der Abholtermin ist direkt mit dem Entsorgungsunternehmen zu vereinbaren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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