Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Das gesamte Gebiet der Stadt Langenfeld ist in einzelne Abfuhrbezirke unterteilt, die gemäß dem Abfuhrplan (Abfallkalender) von der städtischen Müllabfuhr angefahren werden. Die Müllabfuhr der Stadt Langenfeld verfügt über 3 Müllfahrzeuge, mit denen 6 Mitarbeiter in 15 Touren pro Woche (Montag bis Freitag) die Restmülltonnen im Stadtgebiet entleeren.
Papiermüll wird separat in der Blauen Tonne von den Haushalten gesammelt. Die Leerung erfolgt alle 4 Wochen. Hierfür sind 2 Mitarbeiter des Betriebshofes zuständig, die mit einem Papiermüllfahrzeug in 20 Touren pro Woche (Montag bis Freitag) die Blauen Tonnen leeren.
Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundmaterialien sind von den Haushalten ebenfalls gesondert zu sammeln. Als Sammelbehälter dient hierfür der Gelbe Sack. Die Gelben Säcke werden alle zwei Wochen eingesammelt. Die Sammlung und den Transport führt eine private Firma im Langenfelder Stadtgebiet durch.
Alle entsprechenden Abfuhrtermine für die verschiedenen Müllarten können dem Abfallkalender der Stadt Langenfeld entnommen werden.
Sperrmüll wird entweder beim städtischen Betriebshof angemeldet oder kann bei kleinen Mengen (maximal Pkw/Kombis mit Kleinanhänger) selbst zum städtischen Annahmehof Hansastraße gebracht werden. 3 Mitarbeiter des Betriebshofes kümmern sich um die Abholung des angemeldeten Sperrmülls.
Weitere Informationen unter:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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