Beistandschaft durch das Jugendamt
Beistandschaft durch das Jugendamt
Hinweise für Schmallenberg
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Die Beistandschaft des Jugendamtes ist ein Angebot zur Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Kindesunterhalt. Sie kann von jedem Elternteil beantragt werden, wenn ihm für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht, oder wenn ihm die elterliche Sorge zusammen mit dem anderen Elternteil zusteht und das Kind sich in seiner Obhut befindet. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Den Antrag kann auch ein nach § 1776 BGB berufener Vormund stellen. Die Beistandschaft kann jederzeit beendet und bei Bedarf wieder beantragt werden. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes endet die Beistandschaft. Vaterschaft- Wir beraten und unterstützen Mütter in Fragen zur Feststellung der Vaterschaft und zu den rechtlichen Wirkungen der Vaterschaftsfeststellung, vor oder nach der Geburt des Kindes.- Wir vertreten das Kind vor Gericht in Vaterschaftsprozessen, wenn der Vater sein Kind nicht freiwillig anerkennen will. Kindesunterhalt- Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch des Kindes und führen auch Unterhaltsprozesse für das Kind. - Wir setzen den Unterhaltsanspruch durch, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen. - Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter "Die Beistandschaft\".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Einrichtung einer Beistandschaft - Antrag
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen