Beistandschaft durch das Jugendamt

    Beistandschaft durch das Jugendamt

    Hinweise für Extertal

    Manchmal kommt es zu Streit über Unterhaltsverpflichtungen oder es gibt Schwierigkeiten bei der Vaterschaftsfeststellung.
    Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie bei uns einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Eine unserer Mitarbeiterinnen oder ein Mitarbeiter wird dann der Beistand für Ihr Kind.

    Beschreibung

    Hinweise für Extertal

    Wenn Sie eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater sind, können wir Sie mit einer sogenannten Beistandschaft unterstützen. Eine Beistandschaft können Sie freiwillig in Anspruch nehmen und jederzeit wieder beenden.

    Wir beraten und unterstützen Sie:

    • bei der Vaterschaftsfeststellung,

    • in Unterhaltsfragen
      auch bei jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr,

    • um Kindesunterhalt zu bekommen.

    Eine Beistandschaft kann derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, beantragen.

    Der Beistand vertritt die Interessen des Kindes und kümmert sich, je nach Ihrem Bedürfnis, um den Kindesunterhalt oder die Feststellung der Vaterschaft.

    Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

    Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

    Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

    • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,

    • das Kind volljährig ist,

    • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder

    • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Regionalbüro Oerlinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 5

    33813 Oerlinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1510

    E-Mail: regionalbuero-oerlinghausen@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Regionalbüro Blomberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 35

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-2050

    E-Mail: regionalbuero-blomberg@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-4420

    E-Mail: b.piltmann@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Regionalbüro Dörentrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 11

    32694 Dörentrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1655

    Fax: +49 5231 63011-9749

    E-Mail: regionalbuero-doerentrup@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Extertal

    • Personalausweis,
    • Geburtsurkunde des Kindes,
    • vorhandene Urkunden (beispielsweise Vaterschaftsanerkennung),
    • Unterhaltstitel (soweit vorhanden),
    • Urteile in der Sache (soweit vorhanden)

    Formulare

    Hinweise für Extertal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Extertal

    Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen

    • für ein minderjähriges Kind,

    • als alleinerziehender Elternteil.
      Wenn Sie mit dem anderen Elternteil gemeinsames Sorgerecht haben, muss das Kind bei Ihnen leben.

    Die Beistandschaft kann auch durch einen Vormund des Kindes beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Extertal

    Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns, damit wir ausreichend Zeit für Sie haben. Wir haben verschiedene Regionalbüros, in denen Sie uns nach Terminabsprache besuchen können.

    Fristen

    Hinweise für Extertal

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Extertal

    Kosten

    Hinweise für Extertal

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Extertal

    Wohnen Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo, dann ist das dortige Jugendamt für Sie zuständig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Extertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Extertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de