Beistandschaft durch das Jugendamt
Hinweise für Augustdorf
Manchmal kommt es zu Streit über Unterhaltsverpflichtungen oder es gibt Schwierigkeiten bei der Vaterschaftsfeststellung.
Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie bei uns einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Eine unserer Mitarbeiterinnen oder ein Mitarbeiter wird dann der Beistand für Ihr Kind.
Beschreibung
Hinweise für Augustdorf
Wenn Sie eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater sind, können wir Sie mit einer sogenannten Beistandschaft unterstützen. Eine Beistandschaft können Sie freiwillig in Anspruch nehmen und jederzeit wieder beenden.
Wir beraten und unterstützen Sie:
bei der Vaterschaftsfeststellung,
in Unterhaltsfragen
auch bei jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr,um Kindesunterhalt zu bekommen.
Eine Beistandschaft kann derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, beantragen.
Der Beistand vertritt die Interessen des Kindes und kümmert sich, je nach Ihrem Bedürfnis, um den Kindesunterhalt oder die Feststellung der Vaterschaft.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
das Kind volljährig ist,
Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-4420
E-Mail: b.piltmann@kreis-lippe.de
Regionalbüro Dörentrup
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1655
Fax: +49 5231 63011-9749
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis,
- Geburtsurkunde des Kindes,
- vorhandene Urkunden (beispielsweise Vaterschaftsanerkennung),
- Unterhaltstitel (soweit vorhanden),
- Urteile in der Sache (soweit vorhanden)
Formulare
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Voraussetzungen
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Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen
für ein minderjähriges Kind,
als alleinerziehender Elternteil.
Wenn Sie mit dem anderen Elternteil gemeinsames Sorgerecht haben, muss das Kind bei Ihnen leben.
Die Beistandschaft kann auch durch einen Vormund des Kindes beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns, damit wir ausreichend Zeit für Sie haben. Wir haben verschiedene Regionalbüros, in denen Sie uns nach Terminabsprache besuchen können.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Wohnen Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo, dann ist das dortige Jugendamt für Sie zuständig.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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