Anzeige über die Aufnahme, Beendigung oder Ummeldung einer Tätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf
Hinweise für Borken
Jede im Kreis Borken beabsichtigte Aufnahme und Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit im Gesundheitswesen muss dem Gesundheitsamt des Kreises Borken angezeigt werden.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Jede im Kreis Borken beabsichtigte Aufnahme und Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit im Gesundheitswesen muss dem Gesundheitsamt des Kreises Borken angezeigt werden. Im Einzelnen davon betroffen sind folgende Berufsgruppen:
Altenpfleger/in
Altenpflegehelfer/in
Diätassistent/in
Ergotherapeut/in
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in
Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Hebamme
Heilpraktiker/in
Heilpraktiker/in (Psychotherapie)
Heilpraktiker/in (Physiotherapie)
Logopädin/Logopäde
Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
Notfallsanitäter/in
Orthoptist/in
pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
Physiotherapeut/in
Podologin/Podologe
Im Rahmen der Anzeigepflicht haben auch Arbeitgeber Angehörige eines Gesundheitsfachberufes, die sie beschäftigen möchten, anzumelden.
Darüber hinaus hat das Gesundheitsamt die Berechtigung zur Ausübung eines nicht akademischen Heilberufes sowie die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen zu überwachen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
einfache Kopie des Personalausweises
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 1a Gesundheitsfachberufegesetz (GeBerG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Auf Wunsch wird eine schriftliche Bestätigung ausgestellt
25,00 EUR Anmeldung einer Tätigkeit
20,00 EUR Um-/Abmeldung einer Tätigkeit
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen