Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf

    Anzeige über die Aufnahme, Beendigung oder Ummeldung einer Tätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf

    Hinweise für Borken

    Jede im Kreis Borken beabsichtigte Aufnahme und Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit im Gesundheitswesen muss dem Gesundheitsamt des Kreises Borken angezeigt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Jede im Kreis Borken beabsichtigte Aufnahme und Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit im Gesundheitswesen muss dem Gesundheitsamt des Kreises Borken angezeigt werden. Im Einzelnen davon betroffen sind folgende Berufsgruppen:

    • Altenpfleger/in

    • Altenpflegehelfer/in

    • Diätassistent/in

    • Ergotherapeut/in

    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

    • Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in

    • Gesundheits- und Krankenpfleger/in

    • Hebamme

    • Heilpraktiker/in

    • Heilpraktiker/in (Psychotherapie)

    • Heilpraktiker/in (Physiotherapie)

    • Logopädin/Logopäde

    • Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in

    • medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik

    • medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in

    • medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in

    • Notfallsanitäter/in

    • Orthoptist/in

    • pharmazeutisch-technische/r Assistent/in

    • Physiotherapeut/in

    • Podologin/Podologe

    Im Rahmen der Anzeigepflicht haben auch Arbeitgeber Angehörige eines Gesundheitsfachberufes, die sie beschäftigen möchten, anzumelden.

    Darüber hinaus hat das Gesundheitsamt die Berechtigung zur Ausübung eines nicht akademischen Heilberufes sowie die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen zu überwachen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amtsärztlicher Dienst und Medizinalaufsicht

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Gesundheit

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

    • einfache Kopie des Personalausweises

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1a Gesundheitsfachberufegesetz (GeBerG) 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Auf Wunsch wird eine schriftliche Bestätigung ausgestellt

    • 25,00 EUR Anmeldung einer Tätigkeit

    • 20,00 EUR Um-/Abmeldung einer Tätigkeit

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de