Bestattung

    Bestattung

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Grabstätten für Sargbestattungen und solchen für Urnen- bzw. Aschebeisetzungen. Weitere Informationen zum Thema "Grabarten, -pflege und Bestattungsformen" finden Sie hier.

    Die Ruhezeit beträgt bei allen Bestattungsarten 25 Jahre.

    Die Stadt Schwerte bietet an, eine Grabstätte gegen Gebühr, bis zu 5 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit abzuräumen und einzuebnen. Dies nennt sich "Pflege vor Ablauf der Ruhezeit".

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    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltung Baubetriebshof

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstr. 67

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-320

    Fax: 0 23 04 / 104-292

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltung Baubetriebshof

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstr. 67

    58239 Schwerte

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    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-320

    Fax: 0 23 04 / 104-292

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abfallentsorgung und Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstr. 67

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-393

    Fax: 0 23 04 / 104-292

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de