Bestattung
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Grabstätten für Sargbestattungen und solchen für Urnen- bzw. Aschebeisetzungen. Weitere Informationen zum Thema "Grabarten, -pflege und Bestattungsformen" finden Sie hier.
Die Ruhezeit beträgt bei allen Bestattungsarten 25 Jahre.
Die Stadt Schwerte bietet an, eine Grabstätte gegen Gebühr, bis zu 5 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit abzuräumen und einzuebnen. Dies nennt sich "Pflege vor Ablauf der Ruhezeit".
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen