Bestattung

    Bestattungspflicht

    Hinweise für Lünen

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Ermittlung Bestattungsverpflichteter Angehöriger / Personen und deren Rangfolge sowie Anordnungen von Bestattungen bei fehlenden Bestattungsverpflichteten Angehörigen oder deren Verweigerung zur Bestattung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 5

    44532 Lünen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    Formulare

    Hinweise für Lünen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    § 8 Abs. 1 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lünen

    Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    variierend

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Telefon: 02306 104-1713

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de