Bestattungspflicht
Hinweise für Lünen
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Ermittlung Bestattungsverpflichteter Angehöriger / Personen und deren Rangfolge sowie Anordnungen von Bestattungen bei fehlenden Bestattungsverpflichteten Angehörigen oder deren Verweigerung zur Bestattung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 8 Abs. 1 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW)
Verfahrensablauf
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Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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variierend
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Telefon: 02306 104-1713
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen