Bestattung

    Friedhofsangelegenheiten

    Hinweise für Lichtenau

    Informationen zu den 14 Friedhöfen und dem Urnenwald der Energiestadt Lichtenau und der Grabpflege

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Die Energiestadt Lichtenau verfügt über 14 Friedhöfe und einen Urnenwald.
    Grundlage für die Verwaltung und Bewirtschaftung der städtischen Friedhöfe ist die Friedhofssatzung.

    Falls Sie Fragen haben oder einfach Informationen zu dem Thema Bestattung, Grabpflege, etc. haben, wenden sie sich an den entsprechenden Kontakt.

    Weitere Informationen zu dem Urnenwald Lichtenau erhalten Sie hier.

    Informationen zur Grabpflege:

    Die Grabpflege ist in der Friedhofssatzung geregelt. Hierbei gilt es, besondere Gestaltungsrichtlinien für Grabstätten in Sonderfeldern zu beachten, wobei der Fachbereich 3 Auskunft geben und Sie auf Anfrage dazu beraten.

    Das Aufstellen von Grabmalen muss im Fachbereich 3 beantragt werden.
    Hierfür fallen entsprechende Gebühren an.

    Einmal jährlich werden sämtliche Grabmale auf Standsicherheit überprüft.
    Bei losen Grabmalen werden die Angehörigen informiert, dass sie in einer bestimmten Frist die Grabmale fachmännisch wieder befestigen lassen müssen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bauen, Planen, Wohnen, Digitalisierung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lichtenau

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenau

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lichtenau

    Fristen

    Hinweise für Lichtenau

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lichtenau

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    Hinweis zu Aus-/Umbettungen:

    Die Ruhe der Toten soll nicht gestört werden.
    Umbettungen sind grundsätzlich eine Ausnahme und werden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durchgeführt.
    Dazu ist ein formloser Antrag auf Umbettung zu stellen, in dem der Grund für die Umbettung hinreichend erklärt werden muss.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lichtenau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de