Bestattung

    Bestattung

    Hinweise für Stadtlohn

    Beschreibung

    Hinweise für Stadtlohn

    Allgemeine Informationen

    Der Friedhof dient der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Stadtlohn waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.

    Es gibt verschiedene Grabarten für Bestattungen und Beisetzungen.

    • Reihengrabstätten (§ 13 der Friedhofssatzung),
    • Wahlgrabstätten (§ 14 der Friedhofssatzung),
    • Urnenreihengrabstätten (§ 15 Abs. 2 der Friedhofssatzung),
    • Urnenwahlgrabstätten (§ 15 Abs. 3 der Friedhofssatzung),
    • anonyme Reihengrabstätten (§ 18 Abs. 4 der Friedhofssatzung),
    • anonyme Urnenreihengrabstätten (§ 15 Abs. 4 der Friedhofssatzung),
    • Aschestreufelder (§ 16 der Friedhofssatzung),
    • Ehrengrabstätten (§ 17 der Friedhofssatzung),
    • Rasenreihengrabstätten (§ 18 Abs. 1 der Friedhofssatzung),
    • Rasenwahlgrabstätten (§ 18 Abs. 2 der Friedhofssatzung),
    • Urnenrasenreihengrabstätten (§§ 15, 18 Abs. 1 der Friedhofssatzung),
    • Urnenrasenwahlgrabstätten (§§ 15, 18 Abs. 2 der Friedhofssatzung).



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    34 Standesamt und Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    48703 Stadtlohn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02563 87-340

    Fax: 02563 87-9340

    E-Mail: info@stadtlohn.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stadtlohn

    • Sterbeurkunde und Antrag auf Bestattung

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Stadtlohn

    Für die Benutzung des von der Stadt verwalteten Friedhofes und seiner Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stadtlohn

    Die Trauerfeiern können in der Friedhofskapelle und am Grab abgehalten werden.

    Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Friedhofssatzung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stadtlohn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de