Bestattung
Hinweise für Stadtlohn
Beschreibung
Hinweise für Stadtlohn
Der Friedhof dient der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Stadtlohn waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.
Es gibt verschiedene Grabarten für Bestattungen und Beisetzungen.
- Reihengrabstätten (§ 13 der Friedhofssatzung),
- Wahlgrabstätten (§ 14 der Friedhofssatzung),
- Urnenreihengrabstätten (§ 15 Abs. 2 der Friedhofssatzung),
- Urnenwahlgrabstätten (§ 15 Abs. 3 der Friedhofssatzung),
- anonyme Reihengrabstätten (§ 18 Abs. 4 der Friedhofssatzung),
- anonyme Urnenreihengrabstätten (§ 15 Abs. 4 der Friedhofssatzung),
- Aschestreufelder (§ 16 der Friedhofssatzung),
- Ehrengrabstätten (§ 17 der Friedhofssatzung),
- Rasenreihengrabstätten (§ 18 Abs. 1 der Friedhofssatzung),
- Rasenwahlgrabstätten (§ 18 Abs. 2 der Friedhofssatzung),
- Urnenrasenreihengrabstätten (§§ 15, 18 Abs. 1 der Friedhofssatzung),
- Urnenrasenwahlgrabstätten (§§ 15, 18 Abs. 2 der Friedhofssatzung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stadtlohn
- Sterbeurkunde und Antrag auf Bestattung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Benutzung des von der Stadt verwalteten Friedhofes und seiner Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Trauerfeiern können in der Friedhofskapelle und am Grab abgehalten werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Friedhofssatzung.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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