Grundsteuer
Grundsteuer
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Versteuert wird jeder Grundbesitz, der entweder
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
oder - bebaut oder unbebaut ist, gewerblich genutzt oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B).
Den Einheitswert eines Grundstückes legt das Finanzamt fest. Aus diesem Wert wird durch das Finanzamt der so genannte Grundsteuermessbetrag ermittelt, der dann von der Stadt Schwerte mit dem gültigen Grundsteuerhebesatz (Steuersatz) multipliziert wird.
Infoblatt zum Grundbesitzabgabenbescheid
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Schwerte
Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Schwerte betragen zur Zeit für
- die Grundsteuer A 740 % und
- die Grundsteuer B 880 %.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen