Grundsteuer

    Grundsteuer

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Versteuert wird jeder Grundbesitz, der entweder

    • land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
      oder
    • bebaut oder unbebaut ist, gewerblich genutzt oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B).

    Den Einheitswert eines Grundstückes legt das Finanzamt fest. Aus diesem Wert wird durch das Finanzamt der so genannte Grundsteuermessbetrag ermittelt, der dann von der Stadt Schwerte mit dem gültigen Grundsteuerhebesatz (Steuersatz) multipliziert wird.

    Infoblatt zum Grundbesitzabgabenbescheid

    Infoblatt zur Grundsteuerreform

    Weitere Informationen zur Grundsteuerreform

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    Ansprechpartner

    Haushalt, Veranlagung, Schuldenmangement und Beteiligungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-718

    Fax: 0 23 04 / 104-713

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Haushalt, Veranlagung, Schuldenmangement und Beteiligungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

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    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-718

    Fax: 0 23 04 / 104-713

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    Grundsteuergesetz

    Ortsrecht:

    Hebesatzsatzung der Stadt Schwerte

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Schwerte betragen zur Zeit für

    • die Grundsteuer A 740 % und
    • die Grundsteuer B 880 %.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de