Grundsteuer

    Grundsteuer

    Hinweise für Warstein

    Beschreibung

    Hinweise für Warstein

    Die Hebesätze der Grundsteuern wurden wie folgt festgesetzt (s. Hebesatz-Satzung unter Rechtsgrundlagen):

    • Grundsteuer A: 420 v.H.
      für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
    • Grundsteuer B: 730 v.H.
      für die Grundstücke

    Der Rat der Stadt Warstein hat die Möglichkeit, die Hebesätze rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres zu erhöhen. Ein entsprechender Beschluss wäre nach § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz bis zum 30.06. des Jahres möglich.

    Grundbesitzabgaben sind  

    • die Grundsteuer
    • die Wasserversorgungsgebühr
    • die Kanalbenutzungsgebühr
    • die Niederschlagswassergebühr
    • Abfallbeseitigungsgebühr
    • Straßenreinigungsgebühr.

    Die Grundbesitzabgaben werden den Grundstückseigentümern jährlich durch den Grundbesitzabgabenbescheid berechnet.

    Ablauf des Besteuerungsverfahrens bei der Grundsteuer 

    Die Finanzämter 

    • ermitteln die Steuerpflicht/freiheit des zu veranlagenden Steuergegenstandes
    • stellen bei der Grundsteuer den Einheitswert für den Steuergegenstand durch Bescheid fest (Einheitswertbescheid) und
    • setzen durch Anwendung der Steuermesszahl auf den Einheitswert den Grundsteuermessbetrag durch Bescheid fest (Steuermessbescheid),
    • teilen den Einheitswert und den Messbetrag dem Steuerpflichtigen und der für die Steuerfestsetzung zuständigen Gemeinde mit

    Die Gemeinden

    • setzen durch Anwendung des Hebesatzes auf den Messbetrag die zu entrichtende Grundsteuer (Festsetzungsverfahren) fest
    • und ziehen die Grundsteuer ein (Erhebungsverfahren, Vollstreckungsverfahren)

    Einwendungen, die sich gegen die Besteuerungsgrundlagen (z. B. Einheitswert, Steuermessbetrag oder Grundstücksart) für die Grundsteuerfestsetzung richten, sind, nach dem geltenden Steuerrecht, unter Angabe der im Bescheid unter "Objekt" aufgeführten Einheitswertnummer beim Finanzamt vorzubringen.

    Hinweis: 
    Das Finanzamt erreichen Sie unter folgender Anschrift:
    Finanzamt Lippstadt  
    Im Grünen Winkel 3
    59555 Lippstadt,
    Tel. (02941) 982-0

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Abfall, Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieplohstr. 1

    59581 Warstein

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Abfall, Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieplohstr. 1

    59581 Warstein

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warstein

    Formulare

    Hinweise für Warstein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warstein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warstein

    • Hebesatz-Satzung der Stadt Warstein
    • Grundsteuergesetz (GrStG)
    • Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
    Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken 

    Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. 

    Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Lippstadt unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02941/982-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de

    Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen: 

    • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen. 
    • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt. 
    • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. 
      Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden. 
    • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. 

    Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

    Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen:
    www.grundsteuer.nrw.de

    Serviceangebote des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen:

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de