Grundsteuer
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Hinweise für Ense
Beschreibung
Hinweise für Ense
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen. In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt. Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt. Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert: Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B) Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) Abfallgebühren Das Finanzamt Soest hat für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet. Telefon: 02921/351-1959 Mo-Fr. 09:00-18:00 Uhr Informationen zur Grundsteuerreform sind gebündelt unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden.
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Mitteilung Eigentumswechsel Grundbesitzabgaben
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen