Grundsteuer

    Grundsteuer

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Höhe der Grundsteuer

    In welcher Höhe Sie als Eigentümer/in Grundsteuer zahlen hängt in erster Linie von drei Faktoren ab:

    1. Die Höhe des Einheitswertes für Ihr Grundstück (Festsetzung durch das Finanzamt)
    2. Klassifizierung des Grundstücks nach seiner Art als Agrar- oder Forstwirtschaftsfläche (= Grundsteuer A) bzw. bebaubare oder bebaute Fläche (= Grundsteuer B) (Festsetzung durch das Finanzamt)
    3. Höhe des vom Gemeinderat beschlossenen aktuellen Hebesatzes für die Grundsteuer A bzw. B

    In begründeten Ausnahmefällen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. 

    Grundsteuerreform

    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 vom Finanzamt aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben.

    Auf Basis der in diesem Zusammenhang neuen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde Schalksmühle wird die Gemeinde Schalksmühle ab 2025 die Grundsteuer berechnen.

    Bei Fragen zur Feststellungserklärung / zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Lüdenscheid: 

    Finanzamt Lüdenscheid
    Bahnhofsallee 16
    58507 Lüdenscheid

    Grundsteuer-Hotline: 02351 / 155-1959
    Zentrale: 02351 / 155 0

    www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-luedenscheid 

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Finanzbuchhaltung, Steuern und Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich I - Zentrale Dienste und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Finanzbuchhaltung, Steuern und Zentrale Dienste

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    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2024

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    Technisch geändert am 09.11.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Formulare

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    • Grundsteuergesetz
    • Haushaltssatzung
    • Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
    • Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
    • Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    2024:

    Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)

    Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de