Grundsteuer
Grundsteuer
Hinweise für Hallenberg
Beschreibung
Hinweise für Hallenberg
Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks? Zu den Grundbesitzabgaben gehören neben den Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren auch die Grundsteuern. Versteuert wird jeder Grundbesitz, egal ob er land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A), sonstig genutzt wird (Grundsteuer B) z.B. Nutzung zu Wohnzwecken, Nutzung zu gewerblichen Zwecken, oder andere bebaute oder unbebaute Grundstücke Den Einheitswert eines Grundstücks legt das Finanzamt fest. Aus diesem Wert ermittelt das Finanzamt den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Der Fachbereich 2 / 20 berechnet auf Grundlage dieses Grundsteuermessbetrages die Grundsteuer, in dem sie ihn mit dem Grundsteuerhebesatz multipliziert. Die Hebesätze betragen aktuell in der Grundsteuer A 247 v.H. sowie in der Grundsteuer B 440 v.H. Die Vorauszahlungsraten werden grundsätzlich jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Die Höhe der Raten wird Ihnen jeweils am Anfang eines Jahres mit dem Bescheid über Grundbesitzabgaben mitgeteilt. Möchten Sie die Grundbesitzabgaben bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen? Den Antrag auf Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erhalten Sie im Fachbereich 2 / 20. Sie haben auch die Möglichkeit das SEPA-Lastschriftmandat online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg zu erteilen.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Grundsteuergesetz
Verfahrensablauf
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Erteilung SEPA-Lastschriftmandat (Bürgerportal) Erteilung SEPA-Firmenlastschriftmandat (Bürgerportal)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen