Grundsteuer

    Grundsteuer

    Hinweise für Hallenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Hallenberg

    Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks? Zu den Grundbesitzabgaben gehören neben den Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren auch die Grundsteuern. Versteuert wird jeder Grundbesitz, egal ob er land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A), sonstig genutzt wird (Grundsteuer B) z.B. Nutzung zu Wohnzwecken, Nutzung zu gewerblichen Zwecken, oder andere bebaute oder unbebaute Grundstücke Den Einheitswert eines Grundstücks legt das Finanzamt fest. Aus diesem Wert ermittelt das Finanzamt den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Der Fachbereich 2 / 20 berechnet auf Grundlage dieses Grundsteuermessbetrages die Grundsteuer, in dem sie ihn mit dem Grundsteuerhebesatz multipliziert. Die Hebesätze betragen aktuell in der Grundsteuer A 247 v.H. sowie in der Grundsteuer B 440 v.H. Die Vorauszahlungsraten werden grundsätzlich jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Die Höhe der Raten wird Ihnen jeweils am Anfang eines Jahres mit dem Bescheid über Grundbesitzabgaben mitgeteilt. Möchten Sie die Grundbesitzabgaben bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen? Den Antrag auf Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erhalten Sie im Fachbereich 2 / 20. Sie haben auch die Möglichkeit das SEPA-Lastschriftmandat online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg zu erteilen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    20 - Allgemeine Finanzen, Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59969 Hallenberg

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hallenberg

    Formulare

    Hinweise für Hallenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hallenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hallenberg

    Grundsteuergesetz

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Hallenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hallenberg

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hallenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hallenberg

    Erteilung SEPA-Lastschriftmandat (Bürgerportal) Erteilung SEPA-Firmenlastschriftmandat (Bürgerportal)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de