Grundsteuer

    Grundsteuer

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Die Grundsteuer gehört zu den so genannten Grundbesitzabgaben. Hebeberechtigt und Empfänger der Grundsteuer ist die jeweilige Gemeinde. Die Bewertungsstelle des Finanzamtes führt jedes Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung unter einer sogenannten Einheitswertnummer. Im Zuge der Ermittlung des Einheitswertes eines Objektes kommt es im Messbescheid des Finanzamtes -als Grundlagenbescheid- auch zur Festsetzung des Messbetrages. Auf diesen Messbetrag wendet die Gemeinde ihren in der Haushaltssatzung festgeschriebenen Hebesatz von zur Zeit 380 v.H. für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke -Grundsteuer A- und 910 v.H. für bebaute Grundstücke -Grundsteuer B- an und erteilt als Folgebescheid einen Grundsteuerbescheid.

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    Ansprechpartner

    20.3 Abteilung Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Stockumer Str. 28, B14, 58453 Witten

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Grundsteuermessbescheid des Finanzamts

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Grundsteuergesetz (GrStG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    kostenlos, Steuerbetrag ergibt sich aus dem Messbetrag des Finanzamts und Anwendung des aktuell gültigen Hebesatzes darauf.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Lastschriftmandat Stadt Witten Finanzamt Witten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de