Grundsteuer

    Grundbesitzabgabe & Grundsteuer

    Hinweise für Lichtenau

    Die Gebühren werden nach den von Ihnen gewählten Entsorgungspaketen berechnet.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Abfallentsorgung:

    Die Gebühren werden nach den von Ihnen gewählten Entsorgungspaketen berechnet.
    Vom Fachbereich 2 erhalten Sie darüber entsprechende Abgabenbescheide.

    Beim Fachbereich 3 können Sie sich über die unterschiedlichen Entsorgungspakete, Abfuhrrythmen usw. informieren.

    Eigentumswechsel:

    Persönlicher Schuldner der Grundsteuer für jeweils ein Kalenderjahr ist grundsätzlich derjenige, dem das Grundstück, die Eigentumswohnung usw. zu Beginn eines Kalenderjahres gehört (Stichtagsprinzip).
    Bei einem Eigentumswechsel ist der bisherige Eigentümer so lange verpflichtet Grundsteuer zu zahlen, bis die steuerliche Zurechnung durch das Finanzamt auf einen neuen Eigentümer erfolgt.
    Die Zurechnung geschieht frühestens zum 1.1. des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres!
    Trotz dieser Regelung bleiben aber eventuelle privatrechtliche Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Erwerber bestehen, wenn diese sich aus dem Grundstückskaufvertrag ergeben.

    Grundsteuer:

    Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.
    Die Energiestadt Lichtenau erhebt
    - Grundsteuer A und
    - Grundsteuer B
    Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.

    Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide des Fachbereichs 2.

    Berechnung der Grundsteuer
    Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer

                            Grundsteuer B   Grundsteuer A
    Hebesatz           493 v.H.            320 v.H.

    Straßenreinigung & Winterdienst:

    Für die Straßenreinigung muss der Grundstückseigentümer sorgen.

    Die Gebührenberechnung der Straßenreinigung (für den Winterdienst) erfolgt durch entsprechende Abgabenbescheide des Fachbereich 2.
    Für weitere Informationen zur Durchführung des Straßenwinterdienstes wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 3. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 55

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    Formulare

    Hinweise für Lichtenau

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lichtenau

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de