Grundsteuer

    Grundsteuer und Grundbesitzabgaben

    Hinweise für Büren

    darunter Straßenreinigungsgebühren, Abfallentsorgungsgebühren und weitere

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, die Unterscheidung in Grundsteuer A und Grundsteuer B, sowie die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages erfolgen durch die Finanzämter. Der Grundsteuermessbetrag wird der Stadt Büren übermittelt und hier mit dem Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz ist in der Haushaltssatzung der Stadt Büren festgesetzt. Die Grundsteuer errechnet sich somit wie folgt: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Abteilung II: Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet II/02: Steuern

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    Formulare

    Hinweise für Büren

    Voraussetzungen

    Hinweise für Büren

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Büren

    Fristen

    Hinweise für Büren

    Zahlungsfrist

    Dem Grundstückseigentümer wird die zu zahlende Grundsteuer durch Festsetzung im Abgabenbescheid bekannt gegeben. Diese und andere Grundbesitzabgaben sind jeweils zu einem Viertel zur Quartalsmitte (15.02., 15.05., 15.08., und 15.11.) zu zahlen. Erstattungen und Nachzahlungen aus Vorjahren werden im laufenden Jahr mit der ersten Quartalsfälligkeit verrechnet. Sollte dies nicht mehr möglich sein, werden sie in einer Sonderfälligkeit ausgewiesen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Büren

    Kosten

    Hinweise für Büren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Büren

    Straßenreinigungsgebühren, Abfallentsorgungsgebühren, Niederschlagswassergebühren, Pachtgeld/Anerkennungsgebühren, Gebühren für Frisch- und Abwasser, sowie Hundesteuer werden ebenfalls über den Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt und von der Abteilung Finanzen bearbeitet. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Dienstleistungen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Büren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de