Grundsteuer
Hinweise für Bad Oeynhausen
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Die Grundsteuer ist objektbezogen gestaltet und richtet sich nach Wert und Beschaffenheit eines Grundstücks.
Das Grundsteuerverfahren ist zweigeteilt.
Das zuständige Finanzamt setzt im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes den sog. Einheitswert fest. Unter Anwendung einer Steuermesszahl wird der Grundsteuermessbetrag errechnet. Die Höhe des Einheitswertes und des Messbetrages ergeben sich aus dem jeweiligen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, den jeder Eigentümer vom Finanzamt erhält.
Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde und setzt die Grundsteuer durch den Bescheid über Grundbesitzabgaben fest.
Dieser Bescheid wird jedem Eigentümer grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben.
Die Grundsteuer wird in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (jeweils zum 15.02./ 15.05./ 15.08./ 15.11.) fällig.
Auf Antrag kann die Grundsteuer auch in einem Jahresbetrag zum 01.07. entrichtet werden. Der Antrag ist bis zum 30.09. des Vorjahres zu stellen.
Die Grundsteuerhebesätze werden vom Rat der Stadt beschlossen.
Grundsteuerhebesatz:
- Grundsteuer A = 276 v. H.
- Grundsteuer B = 552 v. H.
Informationen zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen