Grundsteuer

    Grundsteuer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Allgemeines
    Die Grundsteuer als sogenannte Objektsteuer ist von allen Eigentümern für jegliche Art von Grundbesitz zu entrichten. Dazu gehören Eigentumswohnungen genauso wie Industrieanlagen und unbebaute Grundstücke. Persönlicher Schuldner für die Grundsteuer ist grundsätzlich derjenige, dem das Objekt zu Beginn des Kalenderjahres gehört (01.01. Stichtagprinzip).

    Die Grundsteuer unterteilt sich in Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und der Grundsteuer B (alle sonstigen Immobilien).

    Das Finanzamt entscheidet über die Steuerpflicht. Dazu wird der sogenannte Einheitswert der Immobilie ermittelt und anschließend der Grundsteuermessbetrag festgesetzt. An diese Festsetzung ist die Stadt Schieder-Schwalenberg gebunden.

    Die Stadt Schieder-Schwalenberg multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem per Satzung festgesetzten Grundsteuerhebesatz der Gemeinde.

    Grundsteuermessbetrag  x  Grundsteuerhebesatz  =  Grundsteuer

    Eigentumswechsel innerhalb des Jahres
    Die Grundsteuer ist gem. § 10 Abs. 1 Grundsteuergesetz immer für das ganze Jahr von dem Eigentümer zu zahlen, dem das Objekt am 01.01. des Jahres gehört. Eine automatische Umschreibung erfolgt erst zum 01.01. des Folgejahres durch die steuerliche Zurechnung des Finanzamtes auf den neuen Eigentümer. 

    Diese erfolgt zum Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt.

    Generell gilt:
    Die üblicherweise privatrechtlich getroffenen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, dass die öffentlichen Lasten und Abgaben mit dem Tag der Übergabe auf den Käufer übergehen sollen (z. B. im notariellen Kaufvertrag) haben auf die Grundsteuerpflicht gegenüber der Stadt Schieder-Schwalenberg keine Auswirkungen.

    Eine Umschreibung der Gebühren kann satzungsrechtlich zum 01. des Folgemonats der Eigentümereintragung im Grundbuch (keine Eigentumsübertragungsvormerkung) erfolgen; diese sind dann vom neuen Eigentümer zu zahlen.

    Freiwillige Übernahme der Grundsteuer und Gebühren durch den Käufer:
    Bei Einverständnis beider Vertragsparteien kann die Umschreibung der Grundsteuer und der Gebühren i.d.R. auch schon zum 01. des Folgemonats nach Besitzübergang erfolgen.

    Beispiel:
    Besitzübergang: 15.01. (im Vertrag enthaltende Regelung z.B. Tag der Übergabe, Kaufpreiszahlung o.ä.)
    Umschreibung:   01.02. auf den neuen Eigentümer

    Grundsteuerreform
    Für Informationen zur bevorstehenden Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Detmold. Die Stadt Schieder-Schwalenberg wird erstmalig im Jahr 2025 die neu berechneten Grundsteuern festsetzen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Finanzen und Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Deutsch

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