Grundsteuer
Hinweise für Wadersloh
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Für jeden Grundbesitz im Gebiet der Gemeinde Wadersloh wird eine Grundsteuer erhoben. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt aus dem Wert und der Beschaffenheit des Grundstücks und der Baulichkeiten ermittelt wird.
Grundsteuer A 259 v.H. (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)
Grundsteuer B 501 v.H. (für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke)
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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