Grundsteuer
Hinweise für Hörstel
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Laut Grundsteuergesetz bestimmt die Gemeinde, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist. Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
- die Betriebe der Land- u Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- die bebauten und unbebauten Grundstücke im Sinne des
Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B)
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde, der vom zuständigen Finanzamt festgelegt wird. Auf den Steuermessbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an und setzt damit die Grundsteuer fest.
Grundsteuerreform:
Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025
Warum wird die Grundsteuer reformiert?
Weil die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer aktuell noch aufbaut, völlig veraltet ist. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 gefordert. Das wird auch passieren. In NRW gelten dafür die vom Bund beschlossenen Reformgesetze; ein abweichendes Landesmodell (wie z. B. in Bayern) gibt es hier nicht.
Was bringt Ihnen persönlich die Grundsteuer überhaupt?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote sowie das Hallenbad finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben.
Das, was die Stadt Hörstel lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Sie zahlen die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch "für sich selbst".
Durch die Reform wird die Grundsteuer nun auch zukunftssicher. Und das ist eine gute Nachricht.
Wie läuft die Reform ab?
Die Finanzämter ermitteln derzeit die neuen Grundsteuerwerte. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wird der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies ist ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundsteuer-Messbescheid abgeschlossen wird, den Sie von Ihrem Finanzamt bereits erhalten haben oder noch erhalten. Für Rückfragen oder Rechtsmittel ist insofern auch das Finanzamt Ibbenbüren (Tel. 05451 920 1959) bzw. das Finanzamt Steinfurt (Tel. 02551 17 1959) zuständig.
Der Messbescheid ist verbindlich - auch für die Stadt Hörstel, die davon nicht abweichen darf. Die Stadt Hörstel wendet in einem letzten Schritt nur noch ihre Hebesätze an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Hebesätze gibt es vor Ort mindestens zwei: einen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und einen für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe). Optional kann ab 2025 noch ein dritter Hebesatz für unbebaute baureife Grundstücke beschlossen werden (Grundsteuer C). Die Hebesätze gelten jeweils für alle Steuerzahler einheitlich und werden für die neue Grundsteuer ab 2025 neu festgelegt.
Was heißt das für Ihre Grundsteuer?
Wesentlich für Sie als Grundsteuerzahler ist die Wertentwicklung nach neuem Recht (im Vergleich zum bisherigen Recht, das bis einschließlich 2024 gilt). Ob Ihr Grundbesitz nach neuem Recht (also ab 2025) als besonders "wertvoll", weniger "wertvoll" oder eher durchschnittlich einzustufen ist, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Bundes, das im Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts abgebildet ist.
Die Stadt Hörstel hat auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Mit den Hebesätzen werden alle neuen Werte nur noch gleichmäßig hochgerechnet. Das Verhältnis der neuen Werte untereinander, das sich aus dem reformierten Bundesrecht ergibt, wird durch diese Hochrechnung nicht mehr verändert.
Muss ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlt werden?
Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes in erster Linie von der Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz innerhalb der Stadt Hörstel ab.
Stellt sich bei der Neubewertung heraus, dass Ihr Grundbesitz im Verhältnis stärker an Wert zugelegt hat (z. B. weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat), wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Der Anstieg kann je nach Wertentwicklung deutlicher oder weniger stark ausfallen. Natürlich ist umgekehrt auch ein Absinken der einzelnen Steuerlast oder ein Gleichbleiben denkbar.
Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, müssen alle Städte und Gemeinden ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen. Allerdings erhöht keine Stadt oder Gemeinde nur wegen der Reform ihr Grundsteueraufkommen!
Die Neuberechnung ist notwendig, um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten, das heißt nach der Reform in Summe ähnlich viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher.
Hebesätze 2025
Im Juni 2024 hat das Land NRW für jede Kommune in NRW aufkommensneutrale Hebesätze (für Hörstel Grundsteuer A = 244 v.H. und Grundsteuer B = 659 v.H.) veröffentlicht. Aufkommensneutralität bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Haushalt der Stadt Hörstel insgesamt keine Mehrerträge generiert. Es ergeben sich aber Verschiebungen zwischen den Steuerpflichtigen im Stadtgebiet. Die Berechnung des Ministeriums stellt lediglich eine Musterberechnung für die Stadt Hörstel dar und ist daher nicht verbindlich. Zwischenzeitlich hat das Land eine Aktualisierung der Musterberechnung angekündigt, hierüber werden wir zeitnah informieren.
Gleichzeitig hat das Land NRW für die Grundsteuer B auch aufkommensneutrale differenzierte Hebesätze (für Hörstel: Wohngrundstücke = 556 v.H. und Nichtwohngrundstücke = 973 v.H.) bekanntgegeben. Hintergrund ist, dass die Grundsteuermesszahlen der Wohngrundstücke steigen, wohingegen die Grundsteuermesszahlen der Nichtwohngrundstücke fallen.
Der Anwendung differenzierter Hebesätze in Hörstel stehen aktuell - wie in allen NRW-Kommunen - noch offene Fragen zur softwaretechnischen und rechtssicheren Umsetzung entgegen. Nach deren Klärung ist eine entsprechende Entscheidung des Stadtrates erforderlich. Diese kann frühestens zum Jahresende 2024 getroffen werden. Daher sind alle derzeit theoretisch möglichen Berechnungen unverbindlich.
Berechnung:
So berechnet sich die Grundsteuer:
Aktueller Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes x aktueller Hebesatz für die Grundsteuer bei der Stadt Hörstel = Jahresbetrag für die Grundsteuer.
Die Grundsteuer wird übrigens vierteljährlich (am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) fällig.
Bei Fragen bezüglich der Festsetzung des Grundsteuermessbetrages wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Ibbenbüren. Es gibt eine extra eingerichtete Telefon-Hotline: 05451 920-1959. Halten Sie hierfür bitte die Einheitswertnummer (EW-Nr.) bereit, diese steht auf dem Bescheid des Finanzamtes und fängt mit 327 an.
Dürfte das Grundsteueraufkommen in 2025 überhaupt erhöht werden?
Dies ist rechtlich in jedem Falle zulässig. Es bleibt jedoch dabei: Keine Stadt und Gemeinde erhöht wegen der Reform das Grundsteueraufkommen!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsgrundlage ist die Hebesatzsatzung der Stadt Hörstel
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Steuerhebesätze betragen zur Zeit:
- Grundsteuer A: 254 %
- Grundsteuer B: 493 %
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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