Grundsteuer

    Grundsteuer A

    Hinweise für Vreden

    Die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) wird jedes Jahr neu festgesetzt.

    Grundlage für die Berechnung der Grundsteuern ist der vom Finanzamt festgelegte  Grundsteuermessbetrag (siehe Einheitswertbescheid des Finanzamtes). Auskunft zum Grundsteuermessbetrag erteilt das Finanzamt Ahaus, Tel. 02561/929-490.

    Beschreibung

    Hinweise für Vreden

    Die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) wird jedes Jahr neu festgesetzt.

    Grundlage für die Berechnung der Grundsteuern ist der vom Finanzamt festgelegte  Grundsteuermessbetrag (siehe Einheitswertbescheid des Finanzamtes). Auskunft zum Grundsteuermessbetrag erteilt das Finanzamt Ahaus, Tel. 02561/929-490.

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 14

    48691 Vreden

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Vreden

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Vreden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de