Grundsteuer A
Hinweise für Vreden
Die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) wird jedes Jahr neu festgesetzt.
Grundlage für die Berechnung der Grundsteuern ist der vom Finanzamt festgelegte Grundsteuermessbetrag (siehe Einheitswertbescheid des Finanzamtes). Auskunft zum Grundsteuermessbetrag erteilt das Finanzamt Ahaus, Tel. 02561/929-490.
Beschreibung
Hinweise für Vreden
Die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) wird jedes Jahr neu festgesetzt.
Grundlage für die Berechnung der Grundsteuern ist der vom Finanzamt festgelegte Grundsteuermessbetrag (siehe Einheitswertbescheid des Finanzamtes). Auskunft zum Grundsteuermessbetrag erteilt das Finanzamt Ahaus, Tel. 02561/929-490.
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Nordrhein-Westfalen
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