Grundsteuer
Hinweise für Reken
Die Gemeinde Reken erhebt Grundsteuern für:
die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
die bebauten und unbebauten Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B).
Beschreibung
Hinweise für Reken
Die Gemeinde Reken erhebt Grundsteuern für:
die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
die bebauten und unbebauten Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B).
Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde, der vom zuständigen Finanzamt festgelegt wird. Auf den Steuermessbetrag wendet die Gemeinde ihren örtlichen Hebesatz an und setzt damit die Grundsteuer fest.
Bitte beachten Sie: Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können Sie beim zuständigen Finanzamt Einspruch erheben.
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Rechtsgrundlage(n)
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Grundsteuergesetz (GrStG)
Verfahrensablauf
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Kosten
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Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer entnehmen Sie bitte der Übersicht Grundbesitzabgaben 2024.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen