Grundsteuer

    Grundsteuer

    Hinweise für Reken

    Die Gemeinde Reken erhebt Grundsteuern für:

    • die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und

    • die bebauten und unbebauten Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B).

    Beschreibung

    Hinweise für Reken

    Die Gemeinde Reken erhebt Grundsteuern für:

    • die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und

    • die bebauten und unbebauten Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B).

    Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde, der vom zuständigen Finanzamt festgelegt wird. Auf den Steuermessbetrag wendet die Gemeinde ihren örtlichen Hebesatz an und setzt damit die Grundsteuer fest.

    Bitte beachten Sie: Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können Sie beim zuständigen Finanzamt Einspruch erheben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 14

    48734 Reken

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reken

    Formulare

    Hinweise für Reken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reken

    Grundsteuergesetz (GrStG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reken

    Fristen

    Hinweise für Reken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reken

    Kosten

    Hinweise für Reken

    Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer entnehmen Sie bitte der Übersicht Grundbesitzabgaben 2024.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de