Grundsteuer
Grundsteuer
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Die Grundsteuer wird für jeden Grundbesitz erhoben, unabhängig davon, ob dieser
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist, gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzt wird (Grundsteuer B).
Die aktuellen Hebesätze der Marktstadt Waldbröl finden Sie hier.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen