Grundsteuer

    Grundsteuer

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die Grundsteuer wird erhoben für:

    • land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe (= Grundsteuer A)
    • alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B)

    Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweilis zuständigen Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Stadt Geilenkirchen in der Haushaltssatzung festsetzt, multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.

    Aktuelle Hebesätze:

    Grundsteuer A = 300 %

    Grundsteuer B = 600 %

    Die Grundsteuer wird jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Der Grundbesitzabgabenbescheid kann folgenden weitere für das Grundstück festzusetzende Benutzungsgebühren beinhalten:

    Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Hundesteuer

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Formulare

    Hinweise für Geilenkirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geilenkirchen

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de