Verwendung des kommunalen Wappens
Hinweise für Bad Oeynhausen
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Das Stadtwappen Bad Oeynhausens steht stellvertretend für die gesamte Stadt Bad Oeynhausen. Es ist ein Wiederkennungmerkmal und wird deswegen gerne von Vereinen, Firmen und Privatpersonen genutzt. Gerade weil es aber stellvertretend für die gesamte Stadt steht, braucht seine Nutzung eine Erlaubnis, damit es nicht Missbräuchlich genutzt wird.
Die Erlaubnis kann erteilt werden, wenn das Verwenden des Stadtwappens dem Ansehen der Stadt nicht schadet, nicht mit Verwendung von amtlichen Stellen verwechselt werden kann und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.
Der Antrag kann formlos in Form eines Briefes oder per Mail an die unten stehende Ansprechperson gesendet werden:
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Ansprechpartner
Büro des Bürgermeisters und des Rates
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1014
Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1902
E-Mail: k.vornheder@badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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