Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen
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Hinweise für Münster
Beschreibung
Hinweise für Münster
Stadt Münster - Bundestagswahl
Wahlberechtigt sind Sie bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind und am Wahltage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern Sie
- entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
- wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder wer einen Wahlschein hat.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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