Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Hinweise für Münster

    Beschreibung

    Hinweise für Münster

    Stadt Münster - Bundestagswahl

    Wahlberechtigt sind Sie bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind und am Wahltage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern Sie

    1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
    2. wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder wer einen Wahlschein hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klemensstraße 10

    48143 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Münster

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Münster

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de