Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Wassergefährdende Stoffe

    Hinweise für Borken

    Ein unsachgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie z. B. Mineralölen, Säuren, Laugen etc. kann dazu führen, dass Bäche und Flüsse sowie das Grundwasser verunreinigt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Ein unsachgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie z. B. Mineralölen, Säuren, Laugen etc. kann dazu führen, dass Bäche und Flüsse sowie das Grundwasser verunreinigt werden. Zum Schutz der Gewässer wurden daher umfangreiche Vorschriften für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erlassen. Die technischen und organisatorischen Anforderungen an solche Anlagen sind in der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) beschrieben.

    Grundsätzlich müssen Anlagen so installiert und betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können, Undichtheiten schnell und zuverlässig feststellbar sind und ggf. austretende Stoffe (z. B. in Auffangwannen oder -räumen) zurückgehalten werden können. Das Wasserrecht schreibt ferner vor, dass der Betreiber die Dichtheit seiner Anlagen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen hat.

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    Ansprechpartner

    Abfall, Abwasser und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de