Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Nicht jeder Fachbetrieb darf Arbeiten an diesen Anlagen ausführen. Über welche Zulassungen für einzelne Arbeitsgänge ein Betrieb verfügen muss, ist auch in der AwSV geregelt.

    AwSV-Anlagen werden sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich betrieben. Es handelt sich hierbei beispielsweise um Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Verwenden oder Herstellen von wassergefährdenden Stoffen.

    Die geforderten Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Grundwassers umfassen sowohl Möglichkeiten zum Zurückhalten wassergefährdender Stoffe im Schadensfall (Heizölunfall) durch das Beschichten von Böden oder Errichten von Auffangwannen wie auch aufwendige technische Ausrüstungen zum Erkennen von Leckagen und Absperren von Anlagenteilen oder Transportleitungen.

    Des Weiteren muss der aktuelle Zustand vieler Anlagen von einem für diesen Zweck zugelassenen Sachverständigen regelmäßig hinsichtlich ihrer Schutzfunktionszuverlässigkeit überprüft werden. Sollten Mängel festgestellt werden, muss der Betreiber der Anlage diese zeitnah beheben lassen.

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    Ansprechpartner

    Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Natorpstr. 27

    45139 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59001

    Fax: +49 201 88-59009

    E-Mail: umweltamt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Essen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

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    Deutsch

    Sprache: de