Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung
Hinweise für Essen
Beschreibung
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Nicht jeder Fachbetrieb darf Arbeiten an diesen Anlagen ausführen. Über welche Zulassungen für einzelne Arbeitsgänge ein Betrieb verfügen muss, ist auch in der AwSV geregelt.
AwSV-Anlagen werden sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich betrieben. Es handelt sich hierbei beispielsweise um Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Verwenden oder Herstellen von wassergefährdenden Stoffen.
Die geforderten Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Grundwassers umfassen sowohl Möglichkeiten zum Zurückhalten wassergefährdender Stoffe im Schadensfall (Heizölunfall) durch das Beschichten von Böden oder Errichten von Auffangwannen wie auch aufwendige technische Ausrüstungen zum Erkennen von Leckagen und Absperren von Anlagenteilen oder Transportleitungen.
Des Weiteren muss der aktuelle Zustand vieler Anlagen von einem für diesen Zweck zugelassenen Sachverständigen regelmäßig hinsichtlich ihrer Schutzfunktionszuverlässigkeit überprüft werden. Sollten Mängel festgestellt werden, muss der Betreiber der Anlage diese zeitnah beheben lassen.
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Nordrhein-Westfalen
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