Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung für Bundeswahlen
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Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Abs. 2 und 3, § 27 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG)
§ 34 Abs. 4 Nr. 3, § 39 Abs. 3 Bundeswahlordnung (BWO)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen