Ausbildungsförderung Beratung
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.
Der Bafögantrag kann auch online gestellt werden.
Die Zuständigkkeit für die Bearbeitung liegt beim Märkischen Kreis. Die notwendigen Formulare erhalten Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises. Gerne drucken wir Ihnen auch die Antragsvordrucke aus und leiten diese an den Märkischen Kreis weiter.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Schalksmühle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.05.2021