Ausbildungsförderung Beratung

    Ausbildungsförderung Beratung

    Sie können sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zum Thema BAföG beraten lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Eine weiterführende schulische Ausbildung war in früheren Zeiten in aller Regel nur finanziell gut gestellten Personen möglich. Für ein funktionierendes und gedeihliches Gemeinwesen sind möglichst hohe schulische Qualifikationsmöglichkeiten aller Bevölkerungsschichten jedoch unerlässlich.

    Da schulische Ausbildung teuer ist, unterstützt der Staat im Rahmen der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) heute die Ausbildung der Personen, die allein eine weitere Ausbildung nicht finanzieren können.

    Der Kreis Minden-Lübbecke führt das BAföG im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung aus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    E-Mail: sozialamt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rahden

    Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen ab Klasse 10 und Kollegs.

    Die Förderung für den Besuch von

      -  weiterführenden allgemeinbildenden Schulen,
      -  Berufsfachschulen sowie
      -  Fach- und Fachoberschulklassen,
      -  Abendhaupt- und Abendrealschulen,
      -  Berufsaufbauschulen,
      -  Abendgymnasien und
      -  Kollegs

    setzt dabei voraus, dass die/der Auszubildende nicht bei den Eltern wohnt und die auswärtige Unterbringung auch erforderlich ist, insbesondere weil die besuchte (oder eine andere vergleichbare) Schule von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar ist.

    Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen der Schülerin/des Schülers und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und der Ehegattin/des Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners ab. Soweit im Gesetz festgelegte Freibeträge überstiegen werden, wird dies auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    Berufsausbildungsförderungsgesetz (BaföG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Antragsunterlagen erhalten Sie im Bürgerservice des Kreises Minden-Lübbecke im Foyer des Kreishauses oder im Amt für Ausbildungsförderung.

    Ferner können Sie die Formulare unter www.bafoeg.de herunterladen.

    Eine Onlinebeantragung ist unter www.bafoeg-digital.de möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Förderung von Studierenden erfolgt durch das Studentenwerk der Hochschule, an welcher die oder der Studierende immatrikuliert ist.

    Informationen zum Aufstiegs-BAföG (AFBG) erhalten Sie auf der Internetseite www.aufstiegs-bafoeg.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de