Ausbildungsförderung Beratung

    Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen

    Sie können sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zum Thema BAföG beraten lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Wichtige Information: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Telefonisch erreichen Sie uns montags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.

    Die Abteilung für Ausbildungsförderung im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn ist für die Bearbeitung der BAföG - Anträge von Schüler*innen zuständig. Informationen zum BAföG für Studierende und dem Meister-BAföG finden unter "Hinweise" sowie "Formulare und Links".

    Voraussetzungen für das Schüler*innen-BAföG
    Schüler*innen von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Jahrgangsstufe 10 haben einen Grundanspruch auf Förderung nach dem BAföG, sofern sie

    • nicht bei den Eltern wohnen und verheiratet, geschieden oder mit Kind einen eigenständigen Haushalt führen oder
    • die Ausbildungsstätte in zumutbarer Zeit vom Wohnsitz der Eltern nicht erreichbar ist.

    Außerdem ist ein Grundanspruch auf Förderung nach dem BAföG gegeben für den Besuch von:

    • Fachschulen
    • Fachoberschulen
    • Berufsfachschulen mit Berufsqualifikation
    • Berufsaufbauschulen
    • Abendhauptschulen
    • Abendrealschulen
    • Abendgymnasien
    • Höhere Fachschulen
    • Akademien und Kollegs

    Anrechnung von Einkommen und Vermögen

    • Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person
    • gegebenenfalls Einkommen der Ehegattin oder des Ehegatten und
    • der Eltern

    werden in der Regel auf den Bedarf angerechnet.

    Die Leistung wird als Zuschuss gewährt und eine Förderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn die antragstellende Person bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen werden im Rahmen der Antragstellung geprüft.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpersonen zu den dort genannten Service- und Öffnungszeiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausbildungsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sankt Augustiner Straße 86

    53225 Bonn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bonn

    BAföG für Studierende
    Studierende der Universität Bonn, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg St. Augustin, Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Augustin, Internationalen Fachhochschule Bad Honnef, Alanushochschule Bonn, Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe Bonn reichen ihren Antrag auf Ausbildungsförderung ein beim:

    Studierendenwerk Bonn
    - Anstalt des öffentlichen Rechts -
    Lennéstraße 3
    53113 Bonn

    Telefon: 0228 - 73 70 00
    Fax: 0228 - 73 71 04
    E-Mail: info@studierendenwerk-bonn.de

    Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks Bonn unter "Formulare und Links".

    Das Meister-BAföG
    Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und Existenzgründung zu erleichtern. Links mit weiteren Informationen hierzu finden sie ebenfalls unter "Formulare und Links".

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de