Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen abmelden

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    In Deutschland ist grundsätzlich jeder Haushalt zur Zahlung des Rundfunkbeitrages nach den Rundfunkstaatsverträgen verpflichtet. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung oder Ermäßigung möglich, insbesondere bei Bezug von Sozialleistungen oder Schwerbehinderung.

    Voraussetzungen

    Informationen zur Befreiung von der Zahlungspflicht
    Information zur Ermäßigung des Zahlungsbetrages

    Antragstellung

    Anträge auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren können online oder schriftlich gestellt werden. 

    Falls Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, können der Bürger*innenservice Aachen-Mitte und die Bezirksämter Ihren Antrag entgegennehmen und weiterleiten, die eigentliche Bearbeitung erfolgt durch den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".

    Es wird darauf hingewiesen, dass die städtischen Dienststellen keinen Zugriff auf die Daten des Beitragsservice haben und keine Rückfragen zu Einzelfällen beantworten können.

    Benötigte Unterlagen
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Beitragsnummer
    • Nachweis über das Vorliegen eines Grundes zur Befreiung oder Ermäßigung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Aachen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    § 7 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 und 5 RBStV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Aachen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de