Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen abmelden
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
In Deutschland ist grundsätzlich jeder Haushalt zur Zahlung des Rundfunkbeitrages nach den Rundfunkstaatsverträgen verpflichtet. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung oder Ermäßigung möglich, insbesondere bei Bezug von Sozialleistungen oder Schwerbehinderung.
Voraussetzungen
Informationen zur Befreiung von der Zahlungspflicht
Information zur Ermäßigung des Zahlungsbetrages
Antragstellung
Anträge auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren können online oder schriftlich gestellt werden.
Falls Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, können der Bürger*innenservice Aachen-Mitte und die Bezirksämter Ihren Antrag entgegennehmen und weiterleiten, die eigentliche Bearbeitung erfolgt durch den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".
Es wird darauf hingewiesen, dass die städtischen Dienststellen keinen Zugriff auf die Daten des Beitragsservice haben und keine Rückfragen zu Einzelfällen beantworten können.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Beitragsnummer
- Nachweis über das Vorliegen eines Grundes zur Befreiung oder Ermäßigung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice - Aachen Mitte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-0
E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Hinweise für Aachen
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Aachen
§ 7 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 und 5 RBStV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022
Stichwörter
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