Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Eltern oder personensorgeberechtigte Elternteile eines minderjährigen, gut integrierten AusländersOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Eltern oder personensorgeberechtigte Elternteile eines minderjährigen, gut integrierten Ausländers

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Ausländerinnen und Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch (nationale) Rechtsverordnung etwas Anderes bestimmt ist oder auf Grund des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Herkunftsland ein Aufenthaltsrecht besteht.

    Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Ausländerinnen und Ausländer ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Ist nach der Einreise ein längerfristiger Aufenthalt vorgesehen, muss vom Bundesgebiet aus eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise erfolgt in Abhängigkeit von der Staatsangehörigkeit und dem jeweils vorgesehenen Aufenthaltszweck.

    Mögliche Aufenthaltserlaubnisse sind unter anderem:

    • Familienzusammenführung
    • Studium, Sprachkurse
    • Au-pair-Beschäftigung
    • Schüleraustausch/Schulbesuch (sonstige Ausbildungszwecke)
    • Beschäftigung
    • Forschung
    • Selbstständige Tätigkeit
    • Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen

    Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und wird nach dem Kapitel 2, Abschnitte 3 bis 7, des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Je nach Aufenthaltszweck ergeben sich aus der Aufenthaltserlaubnis unterschiedliche Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich der Aufenthaltsverfestigung, des Familiennachzuges, der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder dem Zugang zu sozialen Leistungen.

    Seit 1. September 2011 werden Aufenthaltserlaubnisse in der Regel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) - im Scheckkarten-Format - ausgestellt. Darin werden unter anderem auch biometrische Merkmale (ein Lichtbild, zwei Fingerabdrücke) gespeichert. Darüber hinaus kann der eAT zusätzlich als elektronischer Identitätsnachweis (eID) im Zuge beispielsweise der Nutzung von Onlinediensten genutzt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Integration - Abteilung 334

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33430

    E-Mail: 334-einbuergerung@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    In der Regel sind bei Erteilung und Verlängerung folgende Unterlagen vorzulegen:

    • gültiger Nationalpass oder Passersatz
    • aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes
    • Verdienstbescheinigung
    • Mietvertrag

    Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühren für die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sind unterschiedlich je nach Aufenthaltszweck und können auf Nachfrage mitgeteilt werden. Die Höhe kann auch der  Aufenthaltsverordnung entnommen werden (§§ 44 bis 54 AufenthV). 

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de