Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Erwerb der deutschen Staatsangehoerigkeit (Einbuergerung)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Wenn Sie Auslaender bzw. Auslaenderin sind und deutscher Staatsbuerger oder deutsche Staatsbuergerin mit allen Rechten und Pflichten werden moechten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbuergerung.

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Mit der Einbuergerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehoerigkeit und werden gleichberechtigter Buerger oder gleichberechtigte Buergerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

    Sie koennen unter anderem Ihr Wahlrecht in den Bundeslaendern und zum Deutschen Bundestag ausueben, geniessen als Unionsbuerger beziehungsweise Unionsbuergerin Freizuegigkeit in der Europaeischen Union und koennen auch ausserhalb von Europa ohne Visum in viele Laender reisen.

    Sofern Sie die Voraussetzungen erfuellen, haben Sie einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehoerigkeit.

    Das bedeutet, Sie muessen sich seit 5 Jahren rechtmaessig in Deutschland aufhalten, Ihre Identitaet und Staatsangehoerigkeit sind geklaert, Sie sind handlungsfaehig oder gesetzlich vertreten und besitzen einen dem Grunde nach auf einen dauerhaften Aufenthalt gerichteten Aufenthaltstitel oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Ihr Aufenthaltstitel und Ihr Pass muessen noch gueltig sein. Sie sind in der Lage, fuer Ihren Lebensunterhalt und fuer den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehoerigen ohne den Bezug oeffentlicher Leistungen (kein Buergergeld, kein Wohngeld usw.) selbst zu sorgen. Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt. Sie verfuegen ueber ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikat Deutsch B1, deutscher Regelschulabschluss/Universitaetsabschluss oder abgeschlossene deutsche Berufsausbildung) sowie staatsbuergerliche Kenntnisse (Einbuergerungstest oder Test "Leben in Deutschland" oder deutscher Regelschulabschluss). Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhaeltnisse ist gewaehrleistet, das heisst insbesondere, Sie sind nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet und haben sich nicht in sozialen Medien oder anderweitig verfassungsfeindlich geaeussert. Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.

    Die Einbuergerung wird wirksam durch Aushaendigung der Einbuergerungsurkunde. Dieses geschieht etwa vier Mal jaehrlich im Rahmen einer Einbuergerungsfeier; danach koennen Sie dann im Buergerbuero Ihre deutschen Dokumente beantragen.

    Zustaendige Behoerde ist die Staatsangehoerigkeitsbehoerde Ihres Wohnortes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausländeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westfälische Straße 75

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 81-0

    Fax: 02761 81-343

    E-Mail: info@kreis-olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2014

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westfälische Straße 75

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 81-0

    Fax: 02761 81-343

    E-Mail: info@kreis-olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2014

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bocholt - Zuwanderung und Aufenthaltsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Neutorplatz 3

    46395 Bocholt

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fristen

    Die Einbürgerungszusicherung wird in der Regel auf 2 Jahre befristet; sie kann verlängert werden. In dieser Zeit ist die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit herbeizuführen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Eine Einbuergerung wird erst mit der Aushaendigung der Einbuergerungsurkunde wirksam.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de