Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung)
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Für die Anspruchseinbürgerung wird ein achtjähriger rechtmäßiger Inlandsaufenthalt, der Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels (z. B. Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis), das Bekenntnis zum Grundgesetz, die Sicherstellung des Lebensunterhalts, keine strafrechtliche Verurteilungen, die Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und der Besitz deutscher Sprachkenntnisse verlangt.
Personen, die mit einer deutschen Ehepartnerin oder einem deutschen Ehepartner verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer oder einem Deutschen leben, können bereits bei bestehender zweijähriger Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dreijährigem Inlandsaufenthalt eingebürgert werden. Asylberechtigte haben die Möglichkeit, bereits nach 6 Jahren im Wege einer Ermessenseinbürgerung eingebürgert zu werden.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Rechts- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-21630
Fax: 0571 807-31630
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
- Personalausweis
- Abstammungsurkunde
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
- Antragsvordruck (bei Ihrer Stadt/Gemeinde erhältlich)
- Heimatpass
- Geburtsurkunde
- Verdienstabrechnung
- Lebenslauf
- Schulzeugnisse
- Sprachkursbescheinigungen
- bei Selbständigen: Gewerbeanmeldung
- Kranken- und Rentenversicherungsnachweis
- gegebenenfalls Steuerbescheid
Voraussetzungen
Die Anspruchseinbürgerung gemäß § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) setzt einen Antrag voraus.
Sie müssen handlungsfähig oder gesetzlich vertreten sein. Handlungsfähig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Des Weiteren muss Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit geklärt sein und Sie müssen
- seit acht Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
(Verkürzungsmöglichkeiten:
auf 7 Jahre bei erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses mit schriftlichem Nachweis oder
auf 6 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen), - zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (zum Beispiel Niederlassungserlaubnis; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige; türkische Arbeitsnehmer/innen oder deren Familienangehörige, die aufgrund des Assoziationsrechts der EU mit der Türkei ein Aufenthaltsrecht haben) oder einen dem Grunde nach auf einen dauerhaften Aufenthalt gerichteten Aufenthaltstitel besitzen (nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums),
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine Loyalitätserklärung abgeben (ab einem Alter von 16 Jahren),
- für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sorgen (also ohne Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe, es sei denn, dass Sie die Inanspruchnahme der Sozialleistungen nicht vertreten müssen)
- Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren (Ausnahme = Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz, Flüchtlinge und Personen aus Staaten, in denen eine Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen möglich ist.),
- nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.
Das bedeutet, dass Sie weder zu einer Strafe verurteilt worden sind noch gegen Sie wegen Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist.
Nicht berücksichtigt werden
- Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz
- Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen
- Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist.
- Diese Ausnahmen gelten nicht, wenn Sie wegen einer rechtswidrigen antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Tat zu einer Freiheits-, Geld- oder Jugendstrafe verurteilt und ein solcher Beweggrund im Rahmen des Urteils festgestellt worden ist.
Wird aktuell wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, muss das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden. - über ausreichende Deutschkenntnisse (nachgewiesen zum Beispiel durch B1-Sprachzertifikat) verfügen
Ausnahme:
Hiervon wird abgesehen, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland besitzen (ab einem Alter von 16 Jahren)
Ausnahme:
Hiervon wird abgesehen, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können
- Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleisten. Dazu gehört insbesondere, dass Sie nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sind
und
- keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten unterstützen oder sich glaubhaft von einer früheren Verfolgung oder Unterstützung abgewandt haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz)
Verfahrensablauf
- Eine Antragstellung ist online oder durch schriftlichen Antrag möglich.
- Sodann ist ein (erster) Vorsprachetermin erforderlich (unter anderem zur Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Identitätsüberprüfung und -klärung, Prüfung der Echtheit ausländischer Urkunden)
- Die Einbürgerungsbehörde prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.
Das weitere Verfahren entscheidet sich nun danach, ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen oder ob Sie diese aufgeben müssen:
Wenn Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben können, werden Sie unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert.
In allen anderen Fällen ist die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung erforderlich.
Kann die bisherige Staatsangehörigkeit vor der Einbürgerung aufgegeben werden, erhalten Sie von der Einbürgerungsbehörde eine sogenannte Einbürgerungszusicherung. Damit wird die Einbürgerung für den Fall zugesichert, dass Sie die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nachweisen. Sie müssen sich sodann um die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit bemühen.
Kann die bisherige Staatsangehörigkeit nach dem Recht des ausländischen Staates erst nach der Einbürgerung aufgegeben werden oder ist dies erst bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters möglich, werden Sie unter Auflage eingebürgert. Sie sind verpflichtet, Ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufzugeben, sobald dies möglich ist.
Wenden Sie sich für den Antrag auf Entlassung an die zuständige Auslandsvertretung Ihres Herkunftsstaates.
Bitte weisen Sie gegenüber Ihrer Einbürgerungsbehörde den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nach.
- Wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, wird Ihnen eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Sie sind dann deutscher Staatsangehöriger oder deutsche Staatsangehörige.
- Vor der Aushändigung müssen Sie das folgende feierliche Bekenntnis ablegen: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022
Stichwörter
Hinweise für Espelkamp