Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Erwerb der deutschen Staatsangehoerigkeit (Einbuergerung)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Wenn Sie Auslaender bzw. Auslaenderin sind und deutscher Staatsbuerger oder deutsche Staatsbuergerin mit allen Rechten und Pflichten werden moechten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbuergerung.

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Mit der Einbuergerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehoerigkeit und werden gleichberechtigter Buerger oder gleichberechtigte Buergerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

    Sie koennen unter anderem Ihr Wahlrecht in den Bundeslaendern und zum Deutschen Bundestag ausueben, geniessen als Unionsbuerger beziehungsweise Unionsbuergerin Freizuegigkeit in der Europaeischen Union und koennen auch ausserhalb von Europa ohne Visum in viele Laender reisen.

    Sofern Sie die Voraussetzungen erfuellen, haben Sie einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehoerigkeit.

    Das bedeutet, Sie muessen sich seit 5 Jahren rechtmaessig in Deutschland aufhalten, Ihre Identitaet und Staatsangehoerigkeit sind geklaert, Sie sind handlungsfaehig oder gesetzlich vertreten und besitzen einen dem Grunde nach auf einen dauerhaften Aufenthalt gerichteten Aufenthaltstitel oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Ihr Aufenthaltstitel und Ihr Pass muessen noch gueltig sein. Sie sind in der Lage, fuer Ihren Lebensunterhalt und fuer den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehoerigen ohne den Bezug oeffentlicher Leistungen (kein Buergergeld, kein Wohngeld usw.) selbst zu sorgen. Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt. Sie verfuegen ueber ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikat Deutsch B1, deutscher Regelschulabschluss/Universitaetsabschluss oder abgeschlossene deutsche Berufsausbildung) sowie staatsbuergerliche Kenntnisse (Einbuergerungstest oder Test "Leben in Deutschland" oder deutscher Regelschulabschluss). Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhaeltnisse ist gewaehrleistet, das heisst insbesondere, Sie sind nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet und haben sich nicht in sozialen Medien oder anderweitig verfassungsfeindlich geaeussert. Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.

    Die Einbuergerung wird wirksam durch Aushaendigung der Einbuergerungsurkunde. Dieses geschieht etwa vier Mal jaehrlich im Rahmen einer Einbuergerungsfeier; danach koennen Sie dann im Buergerbuero Ihre deutschen Dokumente beantragen.

    Zustaendige Behoerde ist die Staatsangehoerigkeitsbehoerde Ihres Wohnortes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreis Steinfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Str. 10

    48565 Steinfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02551 69-0

    E-Mail: abh@kreis-steinfurt.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bocholt - Zuwanderung und Aufenthaltsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Neutorplatz 3

    46395 Bocholt

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Gueltiger Nationalpass oder amtliches Identitaetsdokument mit Lichtbild
    • Gueltiger Aufenthaltstitel
    • Urkunden zum Personenstand (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten), gegebenenfalls mit Uebersetzung, Legalisation oder Apostille
    • Im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- und/oder Studienabschluesse
    • wenn Sie Schueler sind, aktuelle Schulbescheinigung
    • wenn Sie Student sind, aktuelle Studienbescheinigung
    • wenn Sie berufstaetig sind, Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
    • wenn Sie Rente bekommen, Rentenbescheid / Rentenversicherungsverlauf (wird ausgestellt von der Deutschen Rentenversicherung)
    • wenn Sie selbststaendig sind, Gewerbeanmeldung, aktueller Einkommenssteuerbescheid und Nachweis ueber den erzielten Gewinn (beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerberaters ueber die Nettoeinkuenfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung)
    • Mietvertrag
    • Nachweis Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis Altersvorsorge (zum Beispiel Immobilienbesitz, private Lebensversicherung / Rentenversicherung)
    • Nachweise ueber die Aufgabe oder den Verlust der bisherigen Staatsangehoerigkeit
    • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (beispielsweise Zertifikat B1); bei Kindern unter 16 Jahren reicht eine altersgemaesse Sprachentwicklung
    • Nachweis der staatsbuergerlichen Kenntnisse (beispielsweise durch Zertifikat "Leben in Deutschland/Einbuergerungstest") ab einem Alter von 16 Jahren
    • Bei Minderjaehrigen: Nachweis des Sorgerechts (zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss),
      bei gemeinsamer elterlicher Sorge - Einverstaendniserklaerung des anderen sorgeberechtigten Elternteils

    Weitere Unterlagen koennen je nach Einzelfall hinzukommen.

    Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Loyalitaetserklaerung werden bei der persoenlichen Vorsprache abgegeben.

    Bei der Vorlage auslaendischer Unterlagen beachten Sie bitte die Informationen auf der Homepage des Auswaertigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) unter dem Begriff "Internationaler Urkundenverkehr".

    Auslaendische Urkunden oder Dokumente muessen Sie mit einer Uebersetzung von einem zugelassenen Uebersetzer oder zugelassenen Uebersetzerin vorlegen.

    Welche Uebersetzer oder Uebersetzerin zugelassen ist, koennen Sie folgender Internetpraesenz entnehmen:

    www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp

    Die Uebersetzung muss mit einer Kopie der Urkunde fest verbunden und versiegelt sein.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die Anspruchseinbuergerung gemaess § 10 Staatsangehoerigkeitsgesetz (StAG) setzt einen Antrag voraus.

    Sie muessen handlungsfaehig oder gesetzlich vertreten sein. Handlungsfaehig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.

    Des Weiteren muss Ihre Identitaet und Ihre Staatsangehoerigkeit geklaert sein und Sie muessen

    • seit acht Jahren rechtmaessig Ihren gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
      (Verkuerzungsmoeglichkeiten:
      auf 7 Jahre bei erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses mit schriftlichem Nachweis oder
      auf 6 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen),
    • zum Zeitpunkt der Einbuergerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (zum Beispiel Niederlassungserlaubnis; freizuegigkeitsberechtigte Unionsbuerger und Staatsangehoerige aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz sowie deren Familienangehoerige; tuerkische Arbeitsnehmer/innen oder deren Familienangehoerige, die aufgrund des Assoziationsrechts der EU mit der Tuerkei ein Aufenthaltsrecht haben) oder einen dem Grunde nach auf einen dauerhaften Aufenthalt gerichteten Aufenthaltstitel besitzen (nicht fuer die Einbuergerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums),
    • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes fuer die Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine Loyalitaetserklaerung abgeben (ab einem Alter von 16 Jahren),
    • fuer Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehoerigen selbst sorgen (also ohne Leistungen aus der Grundsicherung fuer Arbeitssuchende oder Sozialhilfe, es sei denn, dass Sie die Inanspruchnahme der Sozialleistungen nicht vertreten muessen)
    • Ihre bisherige Staatsangehoerigkeit aufgeben oder verlieren (Ausnahme = Staatsangehoerige aus Mitgliedstaaten der Europaeischen Union und der Schweiz, Fluechtlinge und Personen aus Staaten, in denen eine Aufgabe der auslaendischen Staatsangehoerigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen moeglich ist.),
    • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.

    Das bedeutet, dass Sie weder zu einer Strafe verurteilt worden sind noch gegen Sie wegen Schuldunfaehigkeit eine Massregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist.

    Nicht beruecksichtigt werden

    • Erziehungsmassregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz
    • Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessaetzen
    • Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewaehrung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewaehrungszeit erlassen worden ist.
    • Diese Ausnahmen gelten nicht, wenn Sie wegen einer rechtswidrigen antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Tat zu einer Freiheits-, Geld- oder Jugendstrafe verurteilt und ein solcher Beweggrund im Rahmen des Urteils festgestellt worden ist.
      Wird aktuell wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, muss das Einbuergerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden.
    • ueber ausreichende Deutschkenntnisse (nachgewiesen zum Beispiel durch B1-Sprachzertifikat) verfuegen

    Ausnahme:

    Hiervon wird abgesehen, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer koerperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfuellen koennen

    • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhaeltnisse in Deutschland besitzen (ab einem Alter von 16 Jahren)

    Ausnahme:

    Hiervon wird abgesehen, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer koerperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfuellen koennen

    • Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhaeltnisse gewaehrleisten. Dazu gehoert insbesondere, dass Sie nichtgleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sind

    und

    • keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitaeten unterstuetzen oder sich glaubhaft von einer frueheren Verfolgung oder Unterstuetzung abgewandt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Eine Antragstellung ist online oder durch schriftlichen Antrag moeglich.

       

    • Sodann ist ein (erster) Vorsprachetermin erforderlich (unter anderem zur Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Identitaetsueberpruefung und -klaerung, Pruefung der Echtheit auslaendischer Urkunden).

       

    • Die Einbuergerungsbehoerde prueft die Voraussetzungen und entscheidet ueber Ihren Antrag.

       

    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfuellen, wird Ihnen eine Einbuergerungsurkunde ausgehaendigt. Sie sind dann deutscher Staatsangehoeriger oder deutsche Staatsangehoerige.

       

    • Vor der Aushaendigung muessen Sie das folgende feierliche Bekenntnis ablegen: "Ich erklaere feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden koennte."

    Fristen

    Die Einbürgerungszusicherung wird in der Regel auf 2 Jahre befristet; sie kann verlängert werden. In dieser Zeit ist die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit herbeizuführen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Da auch fremde Behoerden beteiligt werden, muessen Sie mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit rechnen.

    Kosten

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    EUR 255,00 EUR 51,00 bei miteingebuergerten, minderjaehrigen Kindern, die keine eigenen Einkuenfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Eine Einbuergerung wird erst mit der Aushaendigung der Einbuergerungsurkunde wirksam.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.htmlhttps://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.htmlhttps://ichduwir.nrw/einburgerung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de